GC Pfarrkirchen

Tel. 0043 7285 6420 - office@gcpfarrkirchen.at - Newsletter Anmeldung

Aktuelles

Hole in One Challenge - Teilnahmebedingungen

Die Regeln sind denkbar einfach - Spiele bei einem Turnier im Golfpark Böhmerwald oder im GC Pfarrkirchen ein Hole in One und gewinne einen Opel Corsa!!

Über unsere Hole in One Challenge berichtet euch LT1:  https://youtu.be/QWbiGZQM4o8

 

Unserem Präsident, Hans Huber, gelang beim Early Morning im Juli bereits in Hole in One. Spielt niemand weiterer bei einem vorgabewirksamen Turnier bei uns oder im Golfpark Böhmerwald ein Ass, so gehört das Auto ihm. Es bleibt spannend!

 

Möglich machen diese Challenge:

 

 

 

Hier gehts zu den Teilnahmebedingungen:

Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des R&A Rules Limited, den ÖGV -Vorgaben- und Spielbestimmungen, den aktuellen ÖGV – Wettbewerbsbestimmungen sowie den Platzregeln des GC Pfarrkirchen und des Golfpark Böhmerwald.

Teilnahmeberechtigt sind Amateure, die Mitglied eines dem ÖGV oder ausländischen Nationalen Verbandes angeschlossenen ordentlichen Mitgliedsclubs sind und zumindest über eine Stammvorgabe von –54 verfügen.

Die Hole in One Challenge umfasst alle vorgabewirksamen Turniere der beiden Clubs Golfpark Böhmerwald und GC Pfarrkirchen im Zeitraum von 1. Mai 2023 bis einschließlich der Bezirksmeisterschaft am 14. Oktober 2023.

Es gilt die jeweilige Ausschreibung bzw.  die Spielbedingungen des jeweiligen Turniers.

 

Hole in One Preis Vergabe:

Die Vergabe des Hole in One Preises erfolgt bei der Bezirksmeisterschaft im GC Pfarrkirchen, am 14.10.2023. Spielen im Laufe der Saison mehrere SpielerInnen ein Hole in One, wird der Preis ausgespielt.

Das Fahrzeug muss nach Vergabe mindestens 6 Monate im Besitz des Gewinners bleiben. Die Sponsoren Logos dürfen in diesem Zeitraum nicht entfernt werden.

 

Datenschutzverordnung :

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zwecke der Darstellung der Veranstaltung Fotos sowie Filmmitschnitte erstellt werden, die auf den von den Golfclubs betriebenen Websites und Social Media Kanälen sowie in allfälligen Printmedien veröffentlicht werden können. Mit der Teilnahme an diesen Veranstaltungen stimmen Sie der Verarbeitung gemäß Art.6 Abs 1 lit a DSVGO zu.





Hier geht's zum NEWS-ARCHIV